Wohnraumförderung / Wohnungsbauförderung; Allgemeine Informationen

Wohnen ist ein Grundbedürfnis des Menschen. Weil sich nicht alle Menschen aus eigener Kraft ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen sichern können, hilft der Staat auf vielfältige Weise.

Beschreibung

Der Staat fördert die Schaffung von Mietwohnungen für in der Wohnraumförderung berechtigte Wohnungsuchende und den Bau oder Erwerb von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Nähere Informationen erhalten Sie im Bereich „Verwandte Themen“.

Bitte wenden Sie sich wegen näherer Auskünfte und zur Antragstellung an die dort genannten zuständigen Behörden.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

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Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

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Telefax:
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https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 22.01.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)