Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für besondere Maßnahmen nach der Beratungs- und Integrationsrichtlinie

Die gelingende Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte bzw. guter Bleibeperspektive wird vom Freistaat Bayern durch spezielle Integrationsprojekte (sog. „besondere Maßnahmen“) unterstützt.

Beschreibung

Zweck

Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Projekten, die auf die Stärkung des Integrationsprozesses von Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ausgerichtet sind.

Gegenstand

Gefördert wird im Rahmen des Zuwendungszwecks die projektbezogene Durchführung von besonderen Maßnahmen.

Zuwendungsempfänger

Zuwendungsempfänger sind rechtsfähige Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung dieser Maßnahmen verfügen bzw. deren bisherige Tätigkeit eine erfolgreiche Erfüllung des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach dem Personalausgabenhöchstsatz.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung gewährt; jedoch bis maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10% der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus, die auch über Drittmittel erbracht werden kann.

Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Die Projekte können insbesondere aus den Bereichen kulturelle Integration, Stärkung von Familien und Müttern als Schlüsselrolle im Integrationsprozess sowie Jugend und Ehrenamt kommen. Auf die gesetzlichen Regelungen zum Kinder- und Jugendschutz bezüglich der Vorlage eines (erweiterten) Führungszeugnisses wird hingewiesen.

Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Für Sie zuständig

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Mittwoch: 8:00 – 12:00     
Donnerstag: 8:00 – 12:00      14:00 – 17:00
Freitag: 8:00 – 12:00     
Stand: 18.09.2026
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)