Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung für das Projekt "Lebenswirklichkeit in Bayern"

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert mit der Projektreihe „Lebenswirklichkeit in Bayern“ Bildungs- und Begegnungsangebote zum gegenseitigen Verständnis von Zugewanderten und Einheimischen.

Beschreibung

Zweck

Frauen kommt eine Schlüsselfunktion im Integrationsprozess zu. Ihre Einstellung, ihre Bereitschaft und ihr Wille zur Integration sind nicht nur für den eigenen, sondern für den Integrationserfolg der gesamten Familie entscheidend. Ziel der bayerischen Integrationspolitik ist daher, Frauen in ihren Integrationsanstrengungen bestmöglich zu unterstützen. Das Staatsministerium fördert deshalb niederschwellige, praktische Aktivitäten mit dem Ziel der Stärkung des Selbstbewusstseins und der eigenen Fähigkeiten der Frauen (sogenanntes „Empowerment“). Zudem soll durch die Teilnahme von Frauen ohne Migrationshintergrund als Gäste das Erlernen der deutschen Sprache unterstützt werden und der Kontakt zu einheimischen Frauen gefördert werden.

Gegenstand

Gefördert werden Angebote, die niederschwellig ausgestaltet sind und praktische Aktivitäten zum „Empowerment“ von Frauen umfassen. Hierunter fallen unter anderem regelmäßige Austauschtreffen oder praktische Kurse zu alltäglichen Themen. Besonderes Augenmerk sollte auf der Akquise neuer Teilnehmerinnen liegen.

Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

Zuwendungsfähige Kosten

Zuwendungsfähig sind Personalausgaben, Sachausgaben und Ausgaben für die Kinderbetreuung. Es können nur Ausgaben anerkannt werden, die durch das bewilligte Projekt veranlasst, dem Projekt zuordenbar und angemessen sind. Gemeinausgaben sind begrenzt zuwendungsfähig.

Die Höhe der Zuwendung wird auf höchstens 50.000 Euro begrenzt.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung/Kapitalbeteiligung gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Laufzeit der Förderung umfasst die gesamte Projektlaufzeit.

Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis

maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung

setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 %

der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.


Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender

Haushaltsmittel.

Voraussetzungen

Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der „Förderrichtlinie Werteprojekte“ zu entnehmen (siehe unter „Rechtsgrundlagen“).

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Für Sie zuständig

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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 20.08.2026
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)