Lebensmittelchemiker/-in; Beantragung von Bescheinigungen durch EU-Bürger

Zur vorübergehenden Ausübung des Berufs „Staatlich geprüfte/r Lebensmittelchemiker/in“ in Deutschland erhalten Angehörige eines Mitgliedstaats der EU/EWR verschiedene Bescheinigungen.

Beschreibung

Zur vorübergehenden und gelegentlichen Ausübung des Berufs „Staatlich geprüfte Lebensmittelchemikerin“ und „Staatlich geprüfter Lebensmittelchemiker“ als Dienstleister erhalten Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union auf Antrag folgende Bescheinigungen von der Regierung von Oberbayern:

  • Bescheinigung über Ansässigkeit und rechtmäßige Berufsausübung im Niederlassungsstaat
  • Bescheinigung über Berufsqualifikation
  • Bescheinigung, dass keine berufsbezogenen disziplinarischen oder strafrechtlichen Sanktionen vorliegen.
Voraussetzungen

Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union / Europäischen Wirtschaftsraums

Kosten

ca. 150 Euro

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

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94104 Tittling

Postanschrift:
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94100 Tittling

Telefon:
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Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 28.04.2025
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)