Gegenprobensachverständige; Beantragung der Zulassung

Private Sachverständige benötigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben eine Zulassung.

Beschreibung

Bei der amtlichen Probennahme i. S. des § 43 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB) (sowie von Tabak und Tabakerzeugnissen) werden für etwaige Nachuntersuchungen zusätzlich Zweitproben entnommen, die beim Betrieb zurückgelassen werden. Zur Untersuchung dieser Zweitproben sind nur zugelassene Sachverständige befugt. 

Private Sachverständige benötigen für die Untersuchung von amtlich zurückgelassenen Proben eine Zulassung. Diese Zulassung erfolgt in Bayern durch die Regierung von Oberfranken.

Die Zulassungsbehörde prüft, ob beim Antragsteller die Zulassungsvoraussetzungen der Verordnung über die Zulassung privater Gegenprobensachverständiger und über Regelungen für amtliche Gegenproben sowie zur Änderung der Gegenprobensachverständigen-Prüflaboratorienverordnung des Bundes erfüllt sind.

Voraussetzungen

Beraufsausbildung

  • Lebensmittelchemiker/innen mit Staatsexamen zum/r staatlich geprüften Lebensmittelchemiker/in oder
  • Approbierte Tierärzte/innen mit einer Befähigung als Fachtierarzt im für die Zulassung beantragten Untersuchungsgebiet oder als Fachtierarzt für öffentliches Veterinärwesen oder
  • Personen mit naturwissenschaftlichem Universitätsabschluss mit einschlägigen Fach- und Rechtskenntnissen

Weitere Voraussetzungen an den/die Antragsteller/in

  • mindestens zweijährige Untersuchungs- und Beurteilungserfahrung im beantragten Untersuchungsgebiet/-bereich
  • verfügt über ein akkreditiertes Prüflaboratorium
  • zuverlässig
  • frei von Interessenskonflikten bei der Durchführung seiner Tätigkeit  als Gegenprobensachverständiger
  • nicht in der amtlichen Lebensmittel-, Futtermittel- und Bedarfsgegenständeüberwachung tätig 
Kosten
75 bis 200 Euro zuzüglich Auslagen
Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Hausanschrift:
Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

Telefon:
+49 08504 401.0

Telefax:
+49 08504 401.20

E-Mail:
info@vg-tittling.de

Webseite:
https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 02.05.2025
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)