Gesellschaftsverzeichnis; Beantragung der Eintragung einer Partnerschaft oder sonstigen Personengesellschaft bei der Bayerischen Architektenkammer

Die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ dürfen nur geführt werden, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Architektenkammer eingetragen sind.

Beschreibung

Die Eintragung einer Partnerschaft (mit beschränkter Berufshaftung) bzw. sonstiger Personengesellschaften in das Gesellschaftsverzeichnis ist erforderlich, um die geschützten Berufsbezeichnungen „Architekt/-in“, Landschaftsarchitekt/-in“, Innenarchitekt/-in“ oder „Stadtplaner/-in“ sowie Wortverbindungen hiermit und ähnliche Bezeichnungen zu führen.

Voraussetzungen
  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben von Architekten, Innenarchitektinnen, Landschaftsarchitekten oder Stadtplanerinnen,
    • Führung der Gesellschaft durch Mitglieder der Architektenkammer
Kosten
Eintragung: 500,00 EUR
Für Sie zuständig

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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 03.12.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)