Berufskrankheit; Erhalt einer Übergangsleistung für gesetzlich Unfallversicherte
Wenn Sie wegen einer Berufskrankheit nicht mehr arbeiten, können Sie von der gesetzlichen Unfallversicherung eine Übergangsleistung erhalten.
Die sogenannte Übergangsleistung soll Ihnen eine wirtschaftliche Sicherheit geben, wenn Sie weniger Geld haben, weil Sie eine gesundheitlich schädigende Arbeit aufgegeben haben.
Kontaktieren Sie Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse unbedingt, bevor Sie Ihre Tätigkeit aufgeben.
Sie können die Übergangsleistung entweder als einmaligen Betrag oder als eine wiederkehrende Zahlung erhalten. Sie können die Übergangsleistung höchstens 5 Jahre beziehen.
Wie hoch Ihre Übergangsleistung ist, berechnet Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse angepasst an jeden Einzelfall. Wie Ihre Übergangsleistung in Ihrem Fall ermittelt wird, können Sie bei Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse erfragen.
Übergangsleistung wird auch Minderverdienstausgleich genannt.
- Bei Ihnen wurde eine Berufskrankheit oder eine drohende Berufskrankheit anerkannt.
- Um die Verschlimmerung oder das Entstehen der Berufskrankheit zu verhindern, mussten Sie die Arbeit aufgeben, die die Erkrankung verursacht hat.
- Weil Sie nicht mehr in Ihrem bisherigen Beruf arbeiten, haben Sie ein geringeres Einkommen.
Es fallen keine Kosten an.
- Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Erhalt
- Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung nach einer Abfindung wegen Verschlimmerung
- Rente für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung nach Abfindung mit einer Gesamtvergütung
- Witwen- oder Witwerrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung; Beantragung einer Rentenabfindung bei Wiederheirat
Verwaltungsgemeinschaft Tittling
Hausanschrift:
Marktplatz 10
94104 Tittling
Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling
Telefon:
+49 08504
401.0
Telefax:
+49 08504
401.20
E-Mail:
info@vg-tittling.de
Webseite:
https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de
Öffnungszeiten:
Montag: | 8:00 | – | 12:00 | ||||
Dienstag: | 8:00 | – | 12:00 | 14:00 | – | 16:00 | |
Mittwoch: | 8:00 | – | 12:00 | ||||
Donnerstag: | 8:00 | – | 12:00 | 14:00 | – | 17:00 | |
Freitag: | 8:00 | – | 12:00 |