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Wasser sparen!

Landratsamt schränkt Wasserentnahme aus öffentlichem Versorgungsnetz ab sofort ein!

Wasserhahn

Das Landratsamt Passau hat im Amtsblatt des Landkreises Passau Nr. 24/2026 eine Allgemeinverfügung zum Wasserrecht erlassen. Nachfolgend ein Auszug:

1. Die Entnahme von Wasser aus dem öffentlichen Versorgungsnetz sowie von Grundwasser wird im Landkreis Passau zu folgenden Zwecken untersagt:

a) Befüllung und Betrieb von privaten Pools und sonstigen Badebecken, privaten Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wasserbehältern,

b) Bewässern, Gießen und Beregnen von Gehölzen, Hecken, Stauden u. ä. in privaten Haus-, Klein- und Schrebergärten (nicht betroffen sind Friedhöfe),

c) Bewässern von Beeten in privaten Haus-, Klein- und Schrebergärten in der Zeit von 9:00 Uhr bis 19:00 Uhr,

d) Bewässern, Gießen und Beregnen von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, auch Golf- und Sportplätzen,

e) Waschen von Fahrzeugen außerhalb gewerblicher Waschanlagen, soweit dies nicht aus Grün- den der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich ist (z.B. bei Einsatzfahrzeugen),

f) Befeuchten von Baustraßen und Baustellen zur Verminderung der Staubentwicklung, soweit dies nicht behördlich oder gesetzlich vorgeschrieben ist,

g) Abspritzen oder Bewässern von Terrassen, Wänden, Dächern, Straßen, Hof- und Wegflächen und nicht gewerblich genutzten technischen Anlagen durch Privatpersonen.

Der Volltext der Allgemeinverfügung ist unter https://www.landkreis-passau.de/landkreis-verwaltung-politik/aktuelles/amtsblatt/amtsblatt-2026/ einzusehen.

Die Allgemeinverfügung tritt am Tag der Bekanntmachung in Kraft und ist befristet bis 15.09.2026. Der Fortbestand kann verlängert werden.

Es wird um Beachtung gebeten!

 

Bild 1: pixabay