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100 % Förderung für hochstämmige Obstbäume

Erhalt eines geförderten Obstbaums – Neuigkeiten aus der Öko-Modellregion

Birnenbaum

Im Rahmen der Förderung „Streuobst für alle“ fördert das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus den Kauf hochstämmiger Obstgehölze für Kommunen, Vereine und Verbände. Die Bäume können vom Antragsteller unentgeltlich an Privatpersonen weitergeben werden.  

Die ILE Passauer Oberland hat im Auftrag des Marktes Tittling und der Gemeinde Witzmannsberg einen Antrag für die Förderung von hochstämmigen Obstgehölzen beim ALE Niederbayern gestellt. Wenn Sie in dieser Gemeinde einen Wohnsitz haben und einen geförderten Baum erhalten möchten, dann melden Sie sich mit dem vollständig ausgefüllten Bestellformular bis zum Freitag, 22.05.2026 bei Fr. Ramona Schreiner, e-mail: schreiner@vg-tittling.de und reservieren bis zu 1 Baum. Das Bestellformular können Sie unter folgendem Link herunterladen:

https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de/wp-content/uploads/Bestellformular_Streuobst-fuer-alle.docx

Für grundsätzliche Fragen zur Förderung steht Ihnen die Projektmanagerin der Öko-Modellregion, Pia Auberger, unter oekomodellregion@passauer-oberland.de oder telefonisch unter 08509/9009-20 zur Verfügung.

Für den Erhalt eines geförderten Obstbaums gilt es zu beachten:

 Prüfen Sie, ob Sie genug Platz für einen hochstämmigen Obstbaum haben. Der Obstbaum braucht 80-100m2 Standraum. Der Baum kann eine Höhe von 10-15 m und einen Kronendurchmesser von 8-10 m erreichen. Informieren Sie sich vorab über die verfügbaren Sorten und prüfen Sie welche Sorte zu Ihrem Standort passt. (siehe Anlage 1) Bitte beachten Sie auch den Pflegeaufwand, damit sich der Baum ordnungsgemäß entwickeln kann.

Die wurzelnackten Obstbäume werden voraussichtlich am 30.10.2026 geliefert. Über den Ort der Abholung werden Sie noch informiert. Haben Sie einen Baum reserviert, verpflichten Sie sich zur Abnahme und ordnungsgemäßen, sowie zeitnahen Pflanzung auf dem in Ihrem Eigentum befindlichen Grundstück mit der von Ihnen angegebenen Flurnummer/Gemarkung. Dies kann mittels Orthofotos von der fördergebenden Stelle kontrolliert werden. Dabei darf es sich nicht um ein Waldstück, ein Biotop und eine Ausgleichsfläche handeln.

Die Zweckbindungsfrist beträgt 5 Jahre ab der Auszahlung der Fördermittel an die ILE. Bei Ausbleiben der Bäume ist der Antragsteller dazu verpflichtet die Bäume auf eigene Kosten zu ersetzen.

Das Ausbleiben der Bäume oder sonstige unplanmäßigen Änderungen sind unverzüglich bei der Gemeinde zu melden.

Alle Informationen zu den Rahmenbedingungen der Förderung finden Sie unter https://www.stmelf.bayern.de/agrarpolitik/foerderung/309120/index.php

Bitte informieren Sie sich selbstständig (z.B. beim ortsansässigen Obst- und Gartenbauverein) welche Sorte zu Ihrem Standort passt und wie Sie diese verwenden können (Tafelobst, Verarbeitung, Saftgewinnung, etc.).

Sortenliste Apfel:

Reifezeitpunkt früh (August bis Oktober): Gravensteiner, Jakob Fischer, Pfirsichroter Sommerapfel

Reifezeitpunkt mittel (Oktober bis Dezember): Geheimrat Oldenburg, Melrose, Graue Herbstrenette,

Lavanttaler Bananenapfel, Roter Herbstkalvill, Roter Mond 

Reifezeitpunkt spät (November bis März): Kaiser Wilhelm, Gelber Bellefleur, Schweizer Orangenapfel,

Zabergäuer Renette

Sortenliste Birne: Doppelte Philippsbirne, Gellerts Butterbirne, Köstliche von Charneux, Madame Verte, Vereinsdechantsbirne (Lagerbirne)

Luxemburger Mostbirne, Schweizer Wasserbirne

Sortenliste Zwetschge: Hermann, Kirkespflaume, Schönberger

ZUR ANLIEFERUNG: Die Obstbäume werden mit einer Größe von 3-3,5m angeliefert. Für den Transport nach Hause brauchen Sie dementsprechend ein passendes Fahrzeug oder einen Anhänger. Da die Pflanzen wurzelnackt sind benötigen Sie ebenfalls feuchte Tücher zum Einschlagen der Wurzeln.


 

Bild 1: Pixabay, pixabay, Quelle