Briefwahlunterlagen können frühestens ab 16.02.2026 ausgegeben werden!
Am 08. März 2026 finden im Freistaat Bayern die Kommunalwahlen statt.
An diesem Tag werden in Tittling und Witzmannsberg der Gemeinderat, der Kreistag, der Landrat und in Witzmannsberg zusätzlich der Bürgermeister gewählt.
Sollte es zu einer Stichwahl (nur beim Landrat möglich) kommen, findet diese am 22. März 2026 statt.
1. Antrag auf Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen)
Bis spätestens Sonntag, 15.02.2026 werden Ihnen die Wahlbenachrichtigungsbriefe zugesandt.
Die Benachrichtigung informiert u. a. darüber, dass wahlberechtigte Personen einen Wahlschein benötigen, wenn Briefwahl gewünscht wird.
Wer keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat und stimmberechtigt ist, sollte sich mit dem Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Tittling, Tel. 08504/401-16 oder -17,
annalena.schreiner@vg-tittling.de oder gruenberger@vg-tittling.de in Verbindung setzen.
Bitte beachten: Die Briefwahlunterlagen können frühestens ab 16.02.2026 ausgegeben werden.
Voraussetzung für die Erteilung eines Wahlscheins ist ein Antrag.
Den Antrag können Sie mit dem Wahlbenachrichtigungsbrief bei der Verwaltungsgemeinschaft Tittling, Zi.-Nr. 06, EG, persönlich stellen oder diesen ausgefüllt im frankierten Umschlag an die Verwaltungsgemeinschaft Tittling, Marktplatz 10, 94104 Tittling, senden.
Bitte beachten Sie, dass bei Beantragung der Briefwahl für die Wahlen am 08.03.2026 auch gleichzeitig die Briefwahlunterlagen für eine evtl. Stichwahl am 22.03.2026 beantragt werden können.
Wer einen Wahlschein für eine andere Person beantragt (auch für den Ehegatten, Kinder, Eltern, Großeltern usw.), muss eine gesonderte schriftliche Vollmacht (auf der Rückseite der amtlichen Wahlbenachrichtigung abgedruckt) vorlegen.
Dabei ist folgendes zu beachten:
– Die bevollmächtigte Person hat der Gemeinde vor Aushändigung der Unterlagen schriftlich zu versichern, dass sie nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt (s. Vordruck auf Wahlbenachrichtigung).
– Die bevollmächtigte Person muss bei Abholung der Unterlagen das 16. Lebensjahr vollendet haben.
– Der Wahlbenachrichtigungsbrief muss ordnungsgemäß ausgefüllt und vom Wähler zweimal unterschrieben sein (1. Unterschrift als antragstellende Person für die Erteilung eines Wahlscheins und 2. Unterschrift als wahlberechtigte Person für die Erteilung der Vollmacht).
Fehlt eine oder fehlen beide Unterschriften auf dem Wahlscheinantrag und der Antragsteller ist nicht persönlich anwesend kann u. U. der Antrag nicht bearbeitet werden und muss zurückgegeben werden.
Füllen Sie deshalb den Wahlscheinantrag ordnungsgemäß aus und vergessen Sie keine Unter-schrift/Unterschriften.
2. Briefwahlbeantragung online (Bürgerserviceportal)
Ebenso können die Briefwahlunterlagen auch online über das Bürgerserviceportal (www.buergerserviceportal.de/bayern/vgtittling – Briefwahlantrag) bis zum 03.03.2026 um 12 Uhr beantragt werden. Die Wahlunterlagen werden nach Anforderung über das Bürgerserviceportal unverzüglich zugesandt.
Die entsprechenden Eingabefelder müssen vollständig ausgefüllt sein, insbesondere muss die Wählerverzeichnis-Nummer eingetragen werden, welche Sie Ihrem Wahlbenachrichtigungsbrief entnehmen können.
Beachten Sie bitte im eigenen Interesse die rechtzeitige Beantragung, sodass Ihnen die Briefwahlunterlagen per Post zugestellt werden können.
3. Ausfüllen der Briefwahlunterlagen und Rücksendung der Wahlbriefe
Bitte beachten Sie das beigelegte Merkblatt zum Ausfüllen und Verpacken der Briefwahlunterlagen. Der Wahlschein (unterschrieben!) und der Stimmzettelumschlag mit allen Stimmzetteln müssen in den rosa Wahlbrief eingepackt werden.
Werden die Wahlbriefe (d.h. die fertig ausgefüllten Wahlunterlagen) wieder an die Gemeinde zurückgesandt, so ist keine Frankierung notwendig. Die Wahlbriefe werden von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert.
Die Wahlbriefe können natürlich auch persönlich bzw. durch einen Boten beim Wahlamt abgegeben werden. Außerdem können diese auch in den Hausbriefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Tittling, Marktplatz 10, 94104 Tittling eingeworfen werden (spätestens bis Sonntag, 08.03.2026, 18 Uhr)!
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt der VG Tittling, Frau Bürgermeister, Marktplatz 10, 94104 Tittling, Tel. 08504/401-15, anna.buergermeister@vg-tittling.de.



