Bericht aus der letzten Sitzung des Gemeinderates Witzmannsberg vom 18.11.2025
Aus der letzten Sitzung des Gemeinderates Witzmannsberg vom 18.11.2025
-Bauangelegenheiten
* Zur Bauvoranfrage „Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses mit Doppelgarage in Lueg“ wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. In diesem Bereich der Ortschaft Lueg gibt es derzeit keine Bauleitplanung.
*Bezüglich der Änderung des Landschaftsplanes mit Rechtswirkung eines Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 16 im Bereich Rappenhof wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Fachstellen abgewogen bzw. behandelt und der Feststellungsbeschluss gefasst. Nunmehr wird der Landschaftsplan mit Wirkung eines Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Passau zur Genehmigung vorgelegt.
* Bebauungs- und Grünordnungsplan GE(e) Rappenhof;
Zum Bebauungsplan Gewerbegebiet Rappenhof eingeschränkt wurden die eingegangenen Stellungnahmen der Fachstellen abgewogen bzw. behandelt und der Satzungsbeschluss gefasst
*Änderung des Landschaftsplanes mit Rechtswirkung eines Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 16 im Bereich Allmunzen;
Hier wurde der vor einiger Zeit gefasste Feststellungsbeschluss wieder aufgehoben, die Stellungnahme der Abt. Bauwesen rechtlich im Landratsamt Passau erneut behandelt und abgewogen, ein aktuelles Schreiben aus der Bürgerschaft zur Kenntnis gebracht und im Nachgang wieder der Feststellungsbeschluss gefasst. Nunmehr wird der Landschaftsplan mit Wirkung eines Flächennutzungsplanes dem Landratsamt Passau zur Genehmigung vorgelegt.
-Feuerwehrwesen;
Antrag der Freiwilligen Feuerwehr Witzmannsberg auf Beschaffung Feuerwehrfahrzeug
Der Antrag der FFW Witzmannsberg auf ein neues Feuerwehrfahrzeug (LF20 KatS) wurde dem Gemeinderat vollumfänglich zur Kenntnis gebracht.
Grundlegende Informationen: Aufgrund der vorgetragenen Thematik ist zu beurteilen, wann der Beschaffungsvorgang gestartet werden soll. Im Vorfeld des Starts des Beschaffungsvorgangs könnte man sich um eine Feuerwehr/Gemeinde für eine angedachte Sammelbestellung umsehen. Die Gesamtkosten belaufen sich brutto auf ca. 700.000,00 € für ein LF20 KatS. Der Freistaat Bayern (ca. 132.000,00 €) und der Landkreis Passau (ca. 25.000,00 €) würden diese Anschaffung fördern. Bei einer Sammelbestellung mit einer anderen Feuerwehr/Gemeinde würde der Freistaat Bayern seine Förderung um 10 % (13.200,00 €) erhöhen. Die FFW Witzmannsberg würde aus der Vereinskasse 80.000 € dazuzahlen. Für die vorgeschriebene europaweite Ausschreibung muss ein entsprechendes Fachbüro hinzugezogen werden. Diese Bürokosten werden je nach Bedarf auf ca. 6.000,00 € brutto geschätzt.
Beschluss: Aus den Reihen des GRs wurdevorgebracht, dass man die Anschaffungsintervalle für Feuerwehrfahrzeuge, wegen der Haushaltslage in den Gemeinden, erhöhen müsse. Ein Feuerwehrfahrzeug könne auch mal 32 Jahre alt sein.
Der GR beschloss, dass sich der neugewählte Gemeinderat und der/die neugewählte Bürgermeister/in im ersten Halbjahr 2026 (etwa in der Juni-Sitzung 2026) mit der Anschaffung eines Feuerwehrfahrzeuges beschäftigen sollten. Dieses Gremium habe dann auch die Verantwortung für die Finanzen der Gemeinde. Die Finanzierbarkeit über mehrere Jahre muss in der Finanzplanung darstellbar sein. Dass die Freiwilligen Feuerwehren eine wichtige Institution in der Gemeinde sind, die für alle Gemeindebürger wichtig ist, wird unterstrichen. Bedenken sollte man, dass der bayerische Staat offensichtlich einheitliche „Musterfahrzeuge“ entwickeln will, lt. einer Aussage eines Landtagsabgeordneten, und hier möglicherweise Kosten eingespart werden könnten. Die Verantwortlichen der Freiwilligen Feuerwehr Witzmannsberg sollten schon vorab Gemeinden ermitteln, mit denen eine gemeinsame Ausschreibung getätigt werden könnte.
-Haushaltsrecht
Die Jahresrechnung 2024 wurde einstimmig beschlossen und anschließend erfolgte die Entlastung zur Jahresrechnung 2024
-Grundsteuerreform;
Überprüfung der Hebesätze für Grundsteuer B und A
In der Gemeinderatssitzung vom 30.10.2024 wurden die Hebesätze für Grundsteuer B 220 v. H. und Grundsteuer A 320 v. H. ab 01.01.2025 mit einer eigenen Hebesatzsatzung festgesetzt. Der Gewerbesteuerhebesatz war nicht Gegenstand der Beratung und blieb bei 380 v. H. Es wurde damals nach vorliegendem Sachstand entschieden. Nach einem weiteren Jahr liegen nun vom Finanzamt mehr Daten vor und die Verwaltung hat überprüft (Datenstand 03.11.2025), ob die Hebesätze so bleiben können oder verändert werden sollten. Im Ausfluss der Grundsteuerreform, nach Grundsteuererklärung der Eigentümer und Grundsteuermessbetragsmitteilungen des Finanzamtes fallen einige Objekte von der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich) in die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke). Dies führt faktisch dazu, dass die Gemeinde Witzmannsberg in Euro weniger Einnahmen bei der Grundsteuer A, aber leicht höhere Einnahmen bei der Grundsteuer B hat. Es sind jedoch immer noch nicht alle Messbetragsmitteilungen des Finanzamtes bei der Gemeinde Witzmannsberg eingetroffen. Aktuell könnten die Hebesätze weiter so belassen werden und im Herbst 2026 erneut zu überprüfen.
Beschluss: Nach Beratung und Aussprache beschließt der Gemeinderat, dass die Grundsteuerhebesätze (B 220 v.H. und A 320 v.H.) weiter so belassen werden. Da noch nicht alle Messbetragsmitteilungen vom Finanzamt vorliegen und auch weiter mit Einsprüchen zu rechnen ist, wird sich die Gemeinde Witzmannsberg im Herbst 2026 erneut mit der Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer B und A beschäftigen. Nachrichtlich: Der Gewerbesteuerhebesatz war nicht Gegenstand der Beratungen und bleibt weiter bei 380 v.H..



