Aus der letzten Sitzung des Marktgemeinderates vom 10.10.2025
*Bauangelegenheiten
Zu folgenden Bauangelegenheiten wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt:
-Antrag auf isolierte Befreiung: Errichtung eines Stellplatzes und einer Stützmauer mit Solarzaun in Tittling, Posthalterstraße
-Bauantrag: Umnutzung einer Teilfläche eines best. Wohnhauses in eine Logopädie-Praxis in Rothau-Am Geiersberg
-Bauantrag: Verlängerung der bestehenden Baugenehmigung für den Neubau eines Geräteschuppens, Az: 20213438, in Englburg
-Bauvoranfrage: Verlängerung des genehmigten Bauvorbescheids, Az: 20220426, Ersatzbau Hofanlage als Mehrfamilienwohnhaus 6 Wohneinheiten (UG/EG/ausgeb. DG) mit 7 Stellplätzen in Göttersberg
*Bauleitplanung
Zum Bebauungsplan „Oberer Kirchweg, Deckblatt Nr. 2“ wurden die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen und der Satzungsbeschluss gefasst. Grund sind diverse Änderungen bezüglich dem Bau eines Ärztezentrums/Geschäftseinheiten
*Grundsteuerreform
Turnusmäßige Überprüfung der Hebesätze für Grundsteuer B und A
In der Marktgemeinderatssitzung vom 22.10.2024 wurden die Hebesätze mit einer Hebesatzsatzung für Grundsteuer B 220 v.H. und Grundsteuer A 320 v.H. ab 01.01.2025 festgesetzt. Der Gewerbesteuerhebesatz war nicht Gegenstand der Beratung und blieb bei 380 v.H.. Es wurde damals nach vorliegendem Sachstand entschieden. Nach einem weiteren Jahr liegen vom Finanzamt nun mehr Daten vor und die Verwaltung hat überprüft (03.11.2025), ob die Hebesätze so bleiben können oder verändert werden sollten. Im Ausfluss der Grundsteuerreform, nach Grundsteuererklärung der Eigentümer und Grundsteuermessbetragsmitteilungen des Finanzamtes, wurden einige Objekte der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich) nun der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) zugeordnet. Dies führt dazu, dass der Markt Tittling weniger Einnahmen bei der Grundsteuer A, aber leicht höhere Einnahmen bei der Grundsteuer B hat. Es sind jedoch immer noch nicht alle Messbetragsbescheide des Finanzamtes beim Markt Tittling eingetroffen. Aktuell könnten die Hebesätze weiter so belassen werden, um im Herbst 2026 erneut zu überprüfen.
Beschluss:
Nach Beratung und Aussprache beschließt der Marktgemeinderat, dass die Grundsteuerhebesätze (B 220 v.H. und A 320 v.H.) weiter so belassen werden. Da noch nicht alle Messbetragsbescheide vorliegen und auch weiter mit Einsprüchen zu rechnen ist, wird sich der Markt Tittling im Herbst 2026 erneut mit der Höhe der Hebesätze für die Grundsteuer B und A beschäftigen. Anmerkung: Der Gewerbesteuerhebesatz war nicht Gegenstand der Beratungen und bleibt weiter bei 380 v.H..



