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Kein Abkochen des Trinkwassers erforderlich

Trinkwasser

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

derzeit kursieren Falschmeldungen, dass für die Gemeinden Witzmannsberg und Tittling eine Abkochanordnung gilt. Das ist nicht richtig!

Für die Gemeinden Witzmannsberg und Tittling gilt keine Abkochanordnung, sondern nur für die Ruhstorfer Gruppe.

Das Trinkwasser in unseren Gemeinden ist einwandfrei und muss nicht abgekocht werden.

Ihr Verwaltungsgemeinschaft Tittling

 

Bild 1: Pixabay