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Baugebiet "Loizersdorf-Hafnerfeld"

Beginn mit der Veräußerung von Baugrundstücken

Baugebiet „Loizersdorf-Hafnerfeld“;

Beginn mit der Veräußerung von Baugrundstücken

Das neue Baugebiet des Marktes Tittling in Loizersdorf (Hafnerfeld) kann nunmehr, nach Altlastensanierung von zwei Grundstücken und Entlassung aus dem Altlastenkataster dieser zwei Grundstücke durch das Landratsamt Passau, veräußert werden; 10 Bauparzellen stehen zur Veräußerung an. 

Der Grundstückspreis beträgt 85,00 Euro pro m² zuzüglich Straßenerschließung 31,18 Euro pro m². Hinzu kommen noch die Kosten für Vermessung (1,25 Euro pro m²), Herstellungsbeiträge Kanal und Baukostenzuschuss Wasser gemäß Satzung sowie Revisionsschacht Wasserversorgung (bei einem Beispielgrundstück von 800 m² machen diese Kosten 12,12 Euro pro m² aus). Somit beträgt der Grundstückspreis beim Beispielgrundstück mit 800 m² dann 129,55 Euro („voll erschlossen“) pro m².

 

Die Vermarktung der Grundstücke beginnt am Montag, 10.02.2025 um 08.00 Uhr.

Vor diesem Termin können keine Reservierungen für Grundstücke entgegengenommen werden.

Alle bisher eingegangenen Anfragen in der Vergangenheit können leider nicht berücksichtigt werden.

Die Grundstücke können nur bei persönlicher Vorsprache im Rathaus der Verwaltungsgemeinschaft Tittling, Marktplatz 10, 94104 Tittling, Geschäftsleitung, 1. Stock, Herr Fenzl, Tel. 08504/401-23, verbindlich reserviert werden. An diesem Tag wird nur die Haupteingangstüre (zur Kirche hin Richtung Norden) des Rathauses um 08.00 Uhr geöffnet!

Pro vorsprechendem Bürger kann nur ein Grundstück verbindlich reserviert werden. Schriftliche Bevollmächtigung für die verbindliche Reservierung eines Grundstückes ist möglich (auch der Bevollmächtigte kann nur ein Grundstück reservieren). 

Baurechtliche Fragen zum Baugebiet können im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Tittling, Frau Lenz (Tel. 08504/401-28) oder Herr Lorenz (Tel. 08504/401-24), geklärt werden.

Bauverpflichtung innerhalb von 5 Jahren (gerechnet ab dem Kaufvertragsdatum beim Notar)!

Erläuterung zum Plan: Maßgeblich für die tatsächliche Grundstücksfläche der Baugrundstücke ist immer das angegebene „AlB-Maß“, d. h., die Grundstücke sind bereits vermessen und weisen diese tatsächlichen Quadratmeter auf.

 

Bild 1: Markt Tittling