Gebärdensprachdolmetscher/Gebärdensprachdolmetscherin; Beantragung der Anerkennung einer außerbayerischen Berufsqualifikation
Der Beruf als Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache ist in Bayern reglementiert. Soweit sie eine außerbayerische Qualifikation vorweisen, muss diese anerkennt werden, wenn Sie vom Gericht öffentlich bestellt und allgemein beeidigt werden möchten.
Wenn Sie außerhalb von Bayern (in einem anderen Bundesland oder im Ausland) einen einschlägigen akademischen Gebärdensprachdolmetscherabschluss oder eine staatliche Gebärdensprachdolmetscherprüfung in Deutscher Gebärdenspräche (DGS) erworben haben, können Sie die Anerkennung Ihrer Qualifikation beantragen zum Zweck der öffentlichen Bestellung und allgemeinen Beeidigung vor Gericht.
Im Zuge des Gleichwertigkeitsfeststellungsverfahrens überprüft die zuständige Stelle, ob wesentliche Unterschiede zwischen der nachgewiesenen Berufsqualifikation und der bayerischen Ausbildung zur staatliche geprüften Gebärdensprachdolmetscherin bzw. zum staatlich geprüften Gebärdensprachdolmetscher in Deutscher Gebärdenspräche (DGS) bestehen.
Um ein Anerkennungsverfahren eröffnen zu können, müssen Sie eine Berufsausbildung im Bereich Gebärdensprachdolmetscher durch ein einschlägiges Gebärdensprachdolmetscherstudium oder eine staatliche Gebärdensprachdolmetscherprüfung in Deutscher Gebärdenspräche (DGS) nachweisen.
Die erworbene Berufsqualifikation muss Deutsch als korrespondierende Sprache umfassen.
Der Antrag kann unabhängig von Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus gestellt werden.
Auch Anträge aus dem Ausland sind möglich.
Die Gebühr für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens beträgt derzeit 40,00 EUR zuzüglich Postgebühren.
- § 4 Abs. 1 Sätze 4 und 5 Prüfungsordnung für Gebärdensprachdolmetscherinnen und Gebärdensprachdolmetscher (GDPO)
- Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- Gesetz zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und von Verfahrensgesetzen des Bundes (Gerichtsverfassungsausführungsgesetz – AGGVG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 714)
- Bayerisches Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen (Bayerisches Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BayBQFG)
- Verordnung über die Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen als staatlich geprüfter Übersetzer, Dolmetscher oder Gebärdensprachdolmetscher (Berufsqualifikationsfeststellungsverordnung Übersetzer und Dolmetscher – BQFVÜDolm)
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