Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus einem Drittstaat
Wenn Sie eine Facharztqualifikation aus einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums besitzen, können Sie unter bestimmten Umständen die Anerkennung beantragen.
Wenn Sie einen Weiterbildungsnachweis (Facharztqualifikation) besitzen, der in einem Staat außerhalb der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums („Drittstaat“) erworben wurde, können Sie auf Antrag die Anerkennung der Bezeichnung erhalten, wenn die Gleichwertigkeit des Weiterbildungsstandes gegeben ist.
- Ärztliche Approbation
- Mitgliedschaft bei einem ärztlichen Kreisverband in Bayern
- Weiterbildungsnachweis (Facharztqualifikation) aus einem Drittstaat
Anträge auf Anerkennung einer Facharztqualifikation aus Drittstaaten sind gebührenpflichtig.
Die Gebühren werden aufwandsbezogen gemäß der geltenden Gebührensatzung erhoben. Eine Mindestgebühr von 125,00 EUR ist bei Antragstellung fällig. Sie wird bei Beendigung in der Schlussrechnung berücksichtigt. Die maximale Gebühr beträgt 1000,00 EUR.
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in Deutschland
- Ausländische Berufsqualifikation; Beratung zur Anerkennung
- Arzt/Ärztin; Beantragung einer Approbation bei Ausbildung in einem Drittstaat
- Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer Facharztbezeichnung
- Facharzt/Fachärztin; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Facharztqualifikation aus der EU
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