Forstberufe; Beantragung der Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation
Sie können sich die Gleichwertigkeit einer ausländischen (nicht akademischen) forstlichen Berufsausbildung mit einem deutschen Vergleichsberuf bestätigen lassen.
Die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK Niedersachsen) ist bundesweit die zuständige zentrale Stelle zur Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer landwirtschaftlicher-, forstwirtschaftlicher, gartenbaulicher und hauswirtschaftlicher Berufe gemäß § 8 des Gesetzes über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz – BQFG).
Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz soll Fachkräften, die im Ausland einen Berufsabschluss erworben haben, den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern. Personen mit einem im Ausland erworbenen, staatlich anerkannten Berufsabschluss können beantragen, dass ihr Abschluss bewertet und mit einem entsprechenden deutschen Abschluss (= Referenzberuf) verglichen wird.
Für Betriebe wird damit transparent, welche Qualifikationen Bewerberinnen bzw. Bewerber aufweisen. Damit können ihnen entsprechende Beschäftigungsmöglichkeiten angeboten werden. Für Personen aus sogenannten Drittsaaten (= Staaten außerhalb der EU) ist eine Beschäftigung nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz möglich. Die Anerkennung der beruflichen Qualifikationen ist hierbei
keine Voraussetzung, allerdings bringt sie einige aufenthaltsrechtliche Vorteile mit sich.
Der Gebührenrahmen ist im Gebührenverzeichnis der Landwirtschaftskammer Niedersachsen festgelegt. Für die Feststellung von Gleichwertigkeiten (nach BQFG) wird eine Gebühr von 450 EUR erhoben. Diese ist vor der Erstellung des Bescheids zu entrichten und kann bei deutlichem Mehraufwand der Bearbeitung (z. B. bei Täuschungsversuchen) bis zu 600 EUR betragen.
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