Gewerblich-technische und kaufmännische Berufe; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Qualifikation

Sie können die Anerkennung eines gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufs, der in Bayern nicht reglementiert ist, beantragen.

Beschreibung

Bestimmte gewerblich-technische und kaufmännische Berufe sind in Bayern nicht reglementiert. Eine Anerkennung Ihrer Qualifikation ist zur Aufnahme einer Tätigkeit nicht zwingend erforderlich, kann jedoch sinnvoll sein. Sie können die Anerkennung beim Bayerischen Landesamt für Schule beantragen.

Die gewerblich-technischen und kaufmännischen Berufe, die in Bayern nicht reglementiert sind und für die das Bayerische Landesamt für Schule die Gleichwertigkeit ausländischer Berufsqualifikationen prüft, finden Sie unter „Weiterführende Links“.

Um in Bayern in einem dieser Beruf arbeiten zu können, ist eine Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation nicht zwingend erforderlich.

Die Aufnahme einer Berufstätigkeit ist häufig auch ohne formale Anerkennung Ihrer ausländischen Qualifikation möglich. Über die Einstellung entscheidet grundsätzlich der jeweilige Arbeitgeber.

Ein Anerkennungsverfahren kann sinnvoll sein, damit Ihre ausländische Qualifikation für den Arbeitgeber transparenter und besser einschätzbar wird.

Sie können gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung stellen, sofern Sie im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Voraussetzungen

Sie können einen Antrag auf Gleichwertigkeitsfeststellung gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) stellen, sofern Sie

  • im Ausland eine Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben und
  • beabsichtigen, in Bayern eine Erwerbstätigkeit auszuüben

Ein Antrag kann unabhängig von der Staatsangehörigkeit und vom Aufenthaltsstatus gestellt werden.

Für die Berufsausübung werden zusätzlich ausreichende deutsche Sprachkenntnisse erwartet.

Kosten

Das Anerkennungsverfahren gemäß dem Bayerischen Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BayBQFG) ist kostenpflichtig.

Das Bayerische Landesamt für Schule erhebt für die Durchführung des Anerkennungsverfahrens je nach Aufwand eine Gebühr zwischen EUR 200,00 und EUR 600,00 zuzüglich Auslagen.

Weitere Kosten, z. B. für Übersetzungen und Beglaubigungen, müssen Sie selbst tragen.

Arbeitslose und arbeitsuchende Antragsteller sollten im Vorfeld der Antragstellung bei ihren zuständigen Agenturen für Arbeit beziehungsweise Jobcentern klären, ob eine Kostenübernahme durch die Arbeitsverwaltung möglich ist.

Das Anerkennungsverfahren gemäß dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG) (siehe Besondere Hinweise) ist kostenfrei.

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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 16.06.2025
Bayerisches Landesamt für Schule (siehe BayernPortal)