Gemeinde- und Landkreiswahlen; Wahlprüfung

Die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis werden geprüft.

Beschreibung

Die Rechtsaufsichtsbehörde prüft beim Vollzug des Gesetzes über die Wahl der Gemeinderäte, der Bürgermeister, der Kreistage und der Landräte die Vorbereitung und die Durchführung der Wahlen sowie das vom Wahlausschuss festgestellte Wahlergebnis (Art. 50 Abs. 1 GLKrWG).

Zuständige Rechtsaufsichtsbehörde für die Wahlprüfung ist gegenüber den kreisangehörigen Gemeinden das Landratsamt, gegenüber den kreisfreien Gemeinden und Landkreisen die Regierung.

Voraussetzungen
Die Wahlprüfung erfolgt von Amts wegen. Sie ist unabhängig von einer etwaigen Wahlanfechtung durchzuführen.
Kosten
Das Verfahren ist kostenfrei.
Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

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94104 Tittling

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Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 29.07.2025
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)