Alters- und Ehejubiläum; Ehrung mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten

Zu besonderen Geburtstagen und Ehejubiläen spricht der Bayerische Ministerpräsident Ehrungen aus.

Beschreibung

Der Bayerische Ministerpräsident ehrt Alters- und Ehejubilare aus Anlass der Vollendung des 18., 70., 75., 80., 85., 90., 95., 100. und jeden weiteren Lebensjahres sowie zum 50. und jedem folgenden halbrunden oder runden Hochzeitstag.

Ein Anspruch auf Ehrung besteht nicht. Die Gratulationsschreiben werden von der Staatskanzlei unter Mitwirkung des Landesamtes für Finanzen erstellt; ein Antrag ist hierfür nicht erforderlich.

Gratulationsschreiben werden den Jubilaren von der Staatskanzlei direkt zugestellt.

Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass die Jubilare ihren ständigen Wohnsitz im Freistaat Bayern haben.
Kosten
Ehrung zum Alters- und Ehejubiläum: kostenfrei
Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Hausanschrift:
Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

Telefon:
+49 08504 401.0

Telefax:
+49 08504 401.20

E-Mail:
info@vg-tittling.de

Webseite:
https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 13.06.2025
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)