Wohnungslosenhilfe; Beantragung einer Förderung für ein Modellprojekt
Der Freistaat Bayern gewährt Zuwendungen für Modellprojekte in Bayern, die sich mit der Betreuung und Beratung von wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen befassen.
Zweck
Der Freistaat Bayern fördert die Anschubfinanzierung von Modellprojekten zur Beratung und Betreuung wohnungsloser sowie von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen, insbesondere im Hinblick auf die Information über und den Zugang zu den Angeboten des regulären Hilfesystems.
Gegenstand
Gefördert werden Modellprojekte zur Betreuung und Beratung von Wohnungslosen und von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen in Bayern.
Zuwendungsempfänger
Antrags- und zuwendungsberechtigt sind die Träger der öffentlichen und freien Wohlfahrtspflege im Freistaat Bayern.
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden können Ausgaben für Personal- und Sachkosten für Modellprojekte in Bayern die sich mit der Betreuung und Beratung von Wohnungslosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohter Personen befassen.
Art und Höhe
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.
Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.
Die Förderung erfolgt für einen Zeitraum von 12 Monat(en).
Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege einer Anteilsfinanzierung als Zuschuss gewährt. Sie umfasst grundsätzlich die Personalkosten für eine Fachkraftstelle sowie eine Sachkostenpauschale in Höhe von 20 % der Personalkosten.
Ab dem 01.03.2021 werden die zuwendungsfähigen Personalkosten nach den Verwaltungsvorschriften (VV) Nr. 2.5. Satz 3 zu Art 44 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) berechnet.
Die Förderung von höheren Sachkosten kann nach den §§ 3 und 4 der Durchführungsverordnung zum Bayerischen Schwangerschaftsberatungsgesetz erfolgen sowie mit Zustimmung im Einzelfall durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales.
Gefördert werden die oben genannten Maßnahmen unter Maßgabe der Bayerischen Haushaltsordnung, wenn eine positive Stellungnahme zum Modellprojekt von der zuständigen Koordinierungsstelle Wohnungslosenhilfe vorliegt.
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