Gewässer erster und zweiter Ordnung; Informationen zum Hochwasserschutz

Staat und Kommunen treffen Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen. Daneben ist jeder Einzelne gefordert eigene Vorbereitungen zu treffen, um dadurch Schäden zu vermeiden oder zu verhindern.

Beschreibung

Über Ihr Wasserwirtschaftsamt erhalten Sie nähere Informationen über die Schutzmaßnahmen und Vorbereitungen, um die Auswirkungen von Hochwasser zu begrenzen, sowie zu der für Ihr Gemeindegebiet kritische Hochwassermarke.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Hausanschrift:
Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

Telefon:
+49 08504 401.0

Telefax:
+49 08504 401.20

E-Mail:
info@vg-tittling.de

Webseite:
https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 26.05.2025
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (siehe BayernPortal)