Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure; Beantragung der Eintragung

Die Eintragung in das Gesellschaftsverzeichnis für Beratende Ingenieure muss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau beantragt werden.

Beschreibung

Gesellschaften dürfen die Berufsbezeichnung „Beratender Ingenieur“ in ihrem Namen nur führen, wenn sie in das Gesellschaftsverzeichnis bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau prüft und entscheidet über die Eintragung in die Listen und Verzeichnisse.

 

Voraussetzungen
  • Sitz oder Niederlassung in Bayern
  • ausreichende Berufshaftpflichtversicherung
  • Regelungen in Gesellschaftsvertrag oder Satzung u.a.
    • Gegenstand des Unternehmens ist die Wahrnehmung von Berufsaufgaben Beratender Ingenieure,
    • mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile bei Beratenden Ingenieuren,
    • Führung der Gesellschaft durch Beratende Ingenieure
Kosten
  • Eintragung einer Kapitalgesellschaft: 795,00 EUR
  • Eintragung einer Gesellschaft nach § 107 Abs. 2 HGB: 795,00 EUR
  • Eintragung einer Partnerschafts- oder Personengesellschaft, soweit nicht durch Nr. 2 erfasst: 465,00 EUR
Für Sie zuständig

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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 16.04.2025
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)