Elterngeld; Beantragung
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie ihr Kind nach der Geburt vorrangig selbst betreuen wollen und deshalb nicht oder nicht voll erwerbstätig sind.
Das Elterngeld ist eine Unterstützungsleistung für Eltern nach der Geburt eines Kindes. Das Elterngeld ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken.
Wenn Ihr Kind nach dem 1. Juli 2015 geboren ist, haben Sie die Möglichkeit, zwischen dem Bezug von dem bisherigen Elterngeld (Basiselterngeld) und dem Bezug von ElterngeldPlus zu wählen oder beides zu kombinieren. Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten, und welche Bezugsvariante (Basis-Elterngeld / ElterngeldPlus) Sie wählen. Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.
Basiselterngeld kann nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes bezogen werden.
ElterngeldPlus kann auch über die ersten 14 Lebensmonate hinaus bezogen werden.
Das Basiselterngeld wird auch Elternteilen gezahlt, die nicht erwerbstätig sind. Das Basiselterngeld für nicht Erwerbstätige beträgt mindestens 300,00 Euro monatlich.
Der gleichzeitige Bezug des Basiselterngeldes wurde für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet: Ein gleichzeitiger Bezug der Familienleistung von beiden Elternteilen ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Von der neuen Regelung ausgenommen sind beispielsweise Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung, Eltern von Zwillingen oder Mehrlingen sowie Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden. Diese Eltern können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat, gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.
Sie können Elterngeld beantragen, wenn Sie
- Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben,
- mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben und es selbst betreuen und erziehen,
- nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (für Geburten ab 1. September 2021 max. 32 Wochenstunden, für Geburten bis einschließlich 31. August 2021 max. 30 Wochenstunden) ausüben,
- (allein oder gemeinsam mit dem anderen Elternteil) im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 200.000 Euro hatten (gilt seit 1. April 2024; für Geburten ab dem 1. April 2025 liegt die Grenze bei 175.000 €).
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