Rentnerkrankenversicherung; Beantragung eines Zuschusses
Wenn Sie als Rentnerin oder Rentner freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder privat bei einem Versicherungsunternehmen krankenversichert sind, können Sie einen Zuschuss zu den Beiträgen bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Wenn Sie freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse oder privat krankenversichert sind, können Sie als Rentnerin oder Rentner einen Zuschuss zu Ihren Beiträgen beantragen. Den Zuschuss können Sie gemeinsam mit Ihrer Rente beantragen.
Sie haben möglicherweise Anspruch auf einen Zuschuss, wenn Sie
- Rente beziehen und freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung sind oder
- Rente beziehen und privat krankenversichert sind.
- Sie haben einen Rentenantrag gestellt oder beziehen schon eine Rente.
- Sie sind freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse oder
- Sie sind privat krankenversichert bei einem Versicherungsunternehmen, das der deutschen Aufsicht oder der Aufsicht eines anderen Staates unterliegt, in dem die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit anzuwenden sind.
- Es besteht Rechtsanspruch auf eine Leistung der privaten Krankenversicherung und ein eigenständiger Versicherungsschutz.
- Sie sind nicht krankenversicherungspflichtig in einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer ausländischen gesetzlichen Pflichtkrankenversicherung.
- Sie zahlen selbst Beiträge für Ihre Krankenversicherung.
Es fallen keine Kosten an.
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