Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme; Beantragung
Wenn Sie keinen passenden Ausbildungsplatz gefunden haben, können Sie an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilnehmen. Diese unterstützt auf dem Weg in eine Ausbildung.
Die Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB) hilft Ihnen, wenn Sie
- nach Ihrer Schulzeit keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten oder
- Ihre Ausbildung abgebrochen haben.
Wie lange Ihre BvB dauert, richtet sich nach Ihren Voraussetzungen und Zielen. In der Regel sind es bis zu 12 Monate. In dieser Zeit lernen Sie im Unterricht und in der Praxis. Sie üben zum Beispiel Bewerbungen und Vorstellungsgespräche, stärken Ihre Kompetenzen für den Berufsalltag und probieren Tätigkeiten aus mehreren Berufen aus. Außerdem absolvieren Sie Praktika in Betrieben. So lernen Sie verschiedene Arbeitswelten kennen und können herausfinden, welcher Beruf zu Ihnen passt.
Falls Sie Ihre Schule ohne Abschluss verlassen haben, können Sie in der BvB außerdem einen Hauptschulabschluss oder gleichwertigen Schulabschluss nachholen.
Während einer BvB können Sie Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Auch Fahrkosten und gegebenenfalls Kinderbetreuungskosten werden in der Regel übernommen.
- Sie sind nicht mehr vollzeitschulpflichtig.
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Sie benötigen Unterstützung beim Einstieg in Ihre Berufsausbildung. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn Sie:
- noch nicht die erforderliche Ausbildungsreife oder Berufseignung haben,
- keinen passenden Ausbildungsplatz finden konnten,
- Ihre Ausbildung abgebrochen haben oder
- keinen Hauptschulabschluss oder einen gleichwertigen Schulabschluss haben.
Falls Sie bereits an einer Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme (BvB) teilgenommen haben, ist eine erneute Teilnahme möglich, sofern diese für Ihre berufliche Eingliederung erforderlich ist.
Mit einer Behinderung können Sie an einer allgemeinen BvB teilnehmen, wenn durch die BvB
- Ihr individueller Förderbedarf abgedeckt werden kann und
- Ihre Teilhabe am Arbeitsleben erreicht wird.
Wenn Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit haben, gelten zusätzliche Voraussetzungen:
- Sie dürfen in Deutschland arbeiten oder eine Ausbildung beginnen oder
- die Ausländerbehörde kann Ihnen grundsätzlich erlauben, zu arbeiten. Für die Teilnahme an der BvB muss die Erlaubnis noch nicht vorliegen.
- Sie sollten das Sprachniveau B1 und schulische Kenntnisse besitzen, die einen erfolgreichen Übergang in eine Berufsausbildung erwarten lassen.
- Falls Ihr Asylverfahren noch läuft, müssen Sie zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 15 Monaten rechtmäßig in Deutschland leben.
- Falls Sie eine Duldung haben, muss Ihre Abschiebung zum Zeitpunkt der Förderentscheidung in der Regel seit mindestens 9 Monaten ausgesetzt sein.
Es fallen keine Kosten an.
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