Elektronische Gesundheitskarte; Beantragung für gesetzlich Krankenversicherte

In der Regel erhalten Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) automatisch von Ihrer Krankenkasse. Wenn Sie Ihre eGK verloren haben oder diese defekt ist, beantragen Sie eine neue eGK bei Ihrer Krankenkasse.

Beschreibung

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist der Mitgliedsausweis einer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt.
In der Regel bekommen Sie von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse automatisch eine aktuelle eGK. Das ist auch der Fall, wenn die Gültigkeit Ihrer alten Karte abläuft. Sie müssen in diesen Fällen nichts weiter tun.
Wenn sich Ihr Name ändert, benachrichtigen Sie Ihre Krankenkasse. Ihre Krankenkasse stellt Ihnen dann eine neue Karte aus. 
Sie haben Ihre eGK verloren, sie wurde gestohlen oder ist defekt? Dann müssen Sie bei Ihrer Krankenkasse die alte eGK sperren lassen und eine neue Karte anfordern.
 

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), wenn Sie Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.

Kosten

In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine elektronische Gesundheitskarte (eGK) aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können 5 EUR verlangen, wenn Sie selbst für den Verlust oder die Beschädigung verantwortlich sind.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

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Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

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Telefax:
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E-Mail:
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Ansprechpartner:

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Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 18.08.2025
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)