Telefongebühren; Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen
Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.
Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.
Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.
Für die Beantragung fallen keine Kosten an.
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