Studium an einer Universität; Beantragung der Hochschulzulassung oder Voranmeldung
In Studiengängen, in denen Zulassungsbeschränkungen („numerus clausus“) bestehen, setzt die Immatrikulation eine Zulassung voraus. Bei zulassungsfreien Studiengängen kann eine Voranmeldung erforderlich sein.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung Voraussetzung für die Immatrikulation. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen
- bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen (Medizin, Zahnmedizin, Tiermedizin und Pharmazie – jeweils Staatsexamen). Der Zulassungsantrag ist für das erste Fachsemester von Deutschen und Deutschen Gleichgestellte an die Stiftung für Hochschulzulassung zu richten (http://www.hochschulstart.de/). In den übrigen Fällen unmittelbar an die jeweilige Universität.
- örtlich, d. h. an der einzelnen Universität zulassungsbeschränkten Studiengängen. Hier ist der Zulassungsantrag an die jeweilige Hochschule zu richten.
An einem Zulassungsverfahren wird nur beteiligt, wer bei der Bewerbung für ein Sommersemester bis zum 15. Januar, bei der Bewerbung für ein Wintersemester bis zum 15. Juli die erforderliche Hochschulzugangsberechtigung für den gewählten Studiengang erworben hat. Wer zum Bewerbungsstichtag das 55. Lebensjahr vollendet hat, wird an einem Zulassungsverfahren nur beteiligt, wenn für das beabsichtigte Studium unter Berücksichtigung der persönlichen Situation der Bewerberin oder des Bewerbers schwerwiegende wissenschaftliche oder berufliche Gründe sprechen.
Das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Bachelor) und das Studium in einem konsekutiven Studiengang, der zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss führt (Master), sind grundsätzlich abgabenfrei.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt bei der Studienberatung und sonstigen zuständigen Stelle (Zulassungs-, Immatrikulations-, Studentenamt u.ä.) der jeweiligen Hochschule.
- Staatsvertrag über die Hochschulzulassung
- Gesetz über die Hochschulzulassung in Bayern (Bayerisches Hochschulzulassungsgesetz – BayHZG)
- Verordnung über die Hochschulzulassung an den staatlichen Hochschulen in Bayern (Hochschulzulassungsverordnung – HZV)
- Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG)
- Verordnung über die Qualifikation für ein Studium an den Hochschulen des Freistaates Bayern und den staatlich anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen (Qualifikationsverordnung – QualV)
- Studium im Beamtenverhältnis; Anmeldung zum Auswahlverfahren für einen Studienplatz
- Musikausbildung; Informationen zum Studium an Musikhochschulen
- Studium; Bewerbung an den Akademien der Bildenden Künste
- Studium; Informationen für ausländische Studierende
- Auslandsstudium; Informationen
- Studium; Informationen über Hochschulen für angewandte Wissenschaften / Technische Hochschulen
- Studium; Beratung durch die Hochschule
- Studieren in Bayern; Informationen
- Akademische Weiterbildungsangebote; Informationen
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