Gründungszuschuss; Einholung einer fachkundigen Stellungnahme von der Industrie- und Handelskammer
Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
- Handwerkskammern,
- berufsständische Kammern,
- Fachverbände,
- Kreditinstitute,
- Sonstige (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Gründungsinitiativen usw.)
Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
- Ihr Geschäftskonzept ist nachvollziehbar dargelegt
- Ihr Geschäftskonzept ist tragfähig, das heißt, Sie können davon voraussichtlich leben
In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.
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