Bauland; Bereitstellung durch Gemeinde

Gemeinden können Bauland für Wohnzwecke und gewerbliche Zwecke bereitstellen.

Beschreibung

Im Rahmen der städtebaulichen Entwicklung können Gemeinden geeignete Grundstücke als Bauland für den Wohnungsbau und für gewerbliche Zwecke zur Verfügung stellen.

Informationen über die Bereitstellung von Bauplätzen bzw. Grundstücken (z. B. für junge Familien, Einheimische) erhalten Sie von der Gemeindeverwaltung.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Hausanschrift:
Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

Telefon:
+49 08504 401.0

Telefax:
+49 08504 401.20

E-Mail:
info@vg-tittling.de

Webseite:
https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 01.10.2025
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)