Rundfunkbeitrag; Abmeldung einer Wohnung

Sie können sich vom Rundfunkbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen abmelden.

Beschreibung

Wenn für Sie die Rundfunkbeitragspflicht wegfallen sollte und Sie bisher Rundfunkbeitrag gezahlt haben, sollten Sie sich beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice abmelden.

Voraussetzungen

Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn 

  • Sie zu einem anderen Beitragszahler ziehen,
  • der Beitragszahler verstorben ist,
  • Sie dauerhaft in eine Pflegeeinrichtung bzw. Einrichtung für Menschen mit Behinderung ziehen/gezogen sind und vollstationär betreut/gepflegt werden,
  • Sie dauerhaft ins Ausland ziehen,
  • Sie mehrere Wohnungen haben und eine Wohnung vollständig aufgeben,
  • sonstige Gründe zutreffen.
Hinweis: Der Rundfunkbeitrag wird pro Wohnung gezahlt, die Beitragsnummer ist jedoch personenbezogen. Zieht eine angemeldete Person aus, nimmt sie die Beitragsnummer mit. Zahlt die in der Wohnung verbleibende Person weiterhin für diese Beitragsnummer, dann zahlt sie nicht für ihre eigene Wohnung, sondern für die neue Wohnung der ausgezogenen Person. Damit die eigene Wohnung korrekt erfasst wird, muss die verbleibende Person die Wohnung selbst neu anmelden. Andernfalls drohen Nachforderungen.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Hausanschrift:
Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

Telefon:
+49 08504 401.0

Telefax:
+49 08504 401.20

E-Mail:
info@vg-tittling.de

Webseite:
https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 11.11.2025
Bayerische Staatskanzlei (siehe BayernPortal)