Aufenthaltserlaubnis; Beantragung der Änderung der Nebenbestimmungen

Wenn Sie im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind, die einer Wohnsitzregelung unterliegt, können Sie die Änderung der Nebenbestimmungen beantragen.

Beschreibung

Wenn Sie als ausländische Person der Wohnsitzverpflichtung für einen bestimmten Ort unterliegen, können Sie bei einem Umzugswunsch in ein anderes Bundesland unter bestimmten Voraussetzungen diese Wohnsitzverpflichtung aufheben oder ändern lassen.

Hierfür muss ein entsprechender Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde gestellt werden.

Voraussetzungen
  • Asylberechtigte, geflüchtete oder anerkannte subsidiär schutzbedürftige Person:
    • Sozialversicherungspflichtige Beschäftigung (mindestens 15 Stunden wöchentlich und ein Nettoeinkommen von mindestens 966,00 (Stand: Juni 2025)) oder ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Personen, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind, mit dem Sie verwandt sind und als Familie zusammenleben oder zusammengelebt haben, lebt an einem anderen Wohnort
    • Vermeidung einer Härte (z. B. humanitäre Gründe)
  • Sonstige ausländische Person, die einer Wohnsitzregelung unterliegt:
    • ein den Lebensunterhalt sicherndes Einkommen
    • Ausbildungs- oder Studienplatz
    • die mit Ihnen in eine Ehe befindlichen Person, Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft oder das minderjährige Kind lebt an einem anderen Wohnort
  • Sonstige humanitäre Gründe

Die Voraussetzungen können auch durch einen Familienangehörigen des Antragstellers oder Antragstellerin erfüllt werden.

Kosten

Wohnsitzauflage: 50,00 Euro; wenn Sie Sozialleistungen beziehen, ist der Antrag kostenfrei

Eine Befreiung und Ermäßigung ist laut Aufenthaltsverordnung möglich.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

Hausanschrift:
Marktplatz 10
94104 Tittling

Postanschrift:
Postfach 1004
94100 Tittling

Telefon:
+49 08504 401.0

Telefax:
+49 08504 401.20

E-Mail:
info@vg-tittling.de

Webseite:
https://verwaltungsgemeinschaft-tittling.de

Ansprechpartner:

Öffnungszeiten:
Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 16.01.2026
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)