Gewerbliche Wirtschaft; Beantragung einer Förderung

Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen, Beschäftigung und Einkommen zu schaffen und zu sichern, und auch Transformationsprozesse zu beschleunigen.

Beschreibung

Zweck

Die Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkraft ist eines der zentralen Ziele einer effektiven Wirtschaftsförderung in Bayern. Im Rahmen der gewerblichen Regionalförderung werden deshalb einzelbetriebliche Investitionen gefördert, um die konsequente und kontinuierliche Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu unterstützen. Wie kein anderes Förderinstrument zielt die einzelbetriebliche Investitionsförderung zudem auf die Schaffung und Sicherung von Beschäftigung und Einkommen ab, stärkt das gesamtwirtschaftliche Wachstum, beschleunigt Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft und wirkt vor allem auch dem demographischen Wandel und der Abwanderung von Arbeitskräften entgegen.

Gegenstand

Mit der gewerblichen Regionalförderung werden einzelbetriebliche Investitionen unterstützt, um die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit von Unternehmen zu stärken, Beschäftigung und Einkommen zu sichern und Transformationsprozesse zu beschleunigen.

Gefördert werden Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für immaterielle, geleaste, gemietete oder gepachtete Wirtschaftsgüter. Förderfähig sind dementsprechend ausschließlich die in der Steuerbilanz aktivierten Wirtschaftsgüter.

Zu den förderfähigen Investitionen gehören insbesondere Investitionen:

  • in die Errichtung einer neuen Betriebsstätte,
  • in die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte,
  • in den Erwerb und die Verlagerung einer Betriebsstätte,
  • in die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue, zusätzliche Produkte,
  • in grundlegende Rationalisierung/Modernisierung einer Betriebsstätte,
  • in die Übernahme einer stillgelegten oder von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte (unter Marktbedingungen) einschließlich etwaiger zusätzlicher Investitionen,
  • zur Deckung des Eigenenergiebedarfs durch erneuerbare Energien
  • mit besonderen Energieeffizienzeffekten
  • mit besonderen Umweltschutzeffekten

Im Bereich Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität des bayerischen Tourismusangebots verbessern. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen, werden nur gefördert sofern neue bzw. nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind.

Zuwendungsempfänger

Kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Richtline. Im Einzelfall können auch große Unternehmen gefördert werden.

Zuwendungsfähige Kosten

Gefördert werden können die Ausgaben für die Anschaffung bzw. die Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für die Anschaffung von immateriellen, geleasten, gemieteten oder gepachteten Wirtschaftsgütern.

Art und Höhe

Die Förderung wird als Zuschuss gewährt.

Bei der Zuwendungsart handelt es sich um eine Projektförderung.

Die Zuwendung kann als Investitionszuschuss gewährt werden. Der Fördersatz beträgt bis zu 20 % für kleine bzw. bis zu 10 % für mittlere Unternehmen.

Bei Transformationsvorhaben hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft bestehen für spezifische Investitionskosten beihilferechtlich höhere Maximalfördersätze (Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten, mit besonderen Energieeffizienzeffekten oder zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen). Auch in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) können höhere Fördersätze gewährt werden.

Voraussetzungen

Die Förderkonditionen sind im Einzelnen in der Richtlinie zur Durchführung des Bayerischen Regionalen Förderprogramms (BRF) bzw. im Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) geregelt.

Eine Förderung ist beispielsweise möglich,

  • wenn an der Durchführung des Vorhabens ein volks- und regionalwirtschaftliches, sowie struktur- und arbeitsmarktpolitisches und ggf. tourismuspolitisches Interesse besteht,
  • bei Investitionen, die den Transformationsprozess hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen,
  • bei Auslösung bedeutender regionalwirtschaftlicher Effekte bzw. in der BRF in begründeten Einzelfällen bei Erfüllung des Primäreffekts,
  • bei Vorliegen eines kleinen bzw. mittleren (gewerblichen) Unternehmens (KMU-Definition der Europäischen Kommission) sowie im GRW-Fördergebiet auch große Unternehmen,
  • wenn die Mindestinvestitionssumme in der Regel 500.000 Euro (in Räumen mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) 200.000 Euro) bzw. in den C- und D-Fördergebieten der GRW 200.000 Euro erreicht ist. Bei Sonderprogrammen gelten ggf. niedrigere Mindestinvestitionssummen.

Ausschlusskriterien:

Eine Förderung im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung ist insbesondere dann ausgeschlossen, wenn:

  • mit dem Investitionsvorhaben bereits begonnen worden ist,
  • es sich bei Ihrem Unternehmen um ein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Artikel 2 Nummer 18 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 vom 17. Juni 2014 handelt,
  • bei Ihrem Unternehmen eine Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt vorliegt, welcher noch nicht nachgekommen wurde,
  • eine Doppelförderung vorliegt (Subsidiarität gegenüber anderen Förderprogrammen)
Kosten
keine
Für Sie zuständig

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Dienstag: 8:00 – 12:00      14:00 – 16:00
Mittwoch: 8:00 – 12:00     
Donnerstag: 8:00 – 12:00      14:00 – 17:00
Freitag: 8:00 – 12:00     
Stand: 25.08.2026
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)