Rentenauskunft von der Landwirtschaftlichen Alterskasse; Anforderung
Sie sind oder waren in der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert und benötigen eine Auskunft über Ihre künftigen Altersrentenansprüche und Ihren Rentenbeginn? Diese können Sie jederzeit formlos anfordern.
Die Rentenauskünfte der Landwirtschaftlichen Alterskasse können folgende Informationen für Sie enthalten:
- Angaben über die zu erwartende Höhe Ihrer Regelaltersrente.
- Angaben zum frühestmöglichen Rentenbeginn für vorzeitige Altersrenten mit Angaben zu Rentenabschlägen.
- Übersicht der zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse.
-
Hinweise und Informationen zu
- den Voraussetzungen für alle Altersrenten,
- zur Rentenantragstellung,
- zu Hinzuverdiensten,
- zum Versicherungsverlauf,
- zur Besteuerung,
- zu den Auskunfts- und Beratungsmöglichkeiten und
- zur Krankenversicherung der Rentnerinnen und Rentner.
Sobald Sie 55 Jahre alt sind, erhalten Sie automatisch alle 3 Jahre eine Rentenauskunft. Sie können die Auskunft aber auch anfordern, wenn Sie jünger sind.
- Sie sind oder waren bei der Landwirtschaftlichen Alterskasse versichert.
- Sie beziehen noch keine Rente aus eigener Versicherung.
Es fallen keine Kosten an.
Verwaltungsgemeinschaft Tittling
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