Einbürgerung; Beantragung im Rahmen der Wiedergutmachung
Wenn Ihnen oder Ihren Vorfahren während der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde und Sie im Ausland leben, können Sie im Rahmen der Wiedergutmachung unterbestimmten Voraussetzungen eine Wiedereinbürgerung beantragen.
Sie können wiedereingebürgert werden, wenn Ihnen in der Zeit des Nationalsozialismus die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde. Wenn Sie Nachkomme einer solchen Person sind, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Einbürgerung.
Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die Wiedereinbürgerung mit der Aushändigung der Einbürgerungsurkunde wirksam. Damit besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine deutsche Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern (BMI). Sie ist unter anderem als Staatsangehörigkeitsbehörde für Personen im Ausland für Themen rund um die Staatsangehörigkeit zuständig.
- Ihr gewöhnlicher Aufenthalt (Wohnsitz) ist im Ausland.
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
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Ihnen wurde zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen aufgrund
- politischer,
- religiöser oder
- rassischer Verfolgung oder
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Sie stammen von Personen ab, denen zwischen dem 30.01.1933 und dem 08.05.1945 die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wurde aufgrund
- politischer,
- religiöser oder
- rassischer Verfolgung.
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Der Entzug der deutschen Staatsangehörigkeit erfolgte durch
- automatischen Verlust nach der 11. Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 25.11.1941, betrifft alle jüdischen deutschen Staatsangehörigen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens oder später ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatten, oder
- Verlust im Einzelfall nach dem Gesetz über den Widerruf und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit vom 14.7.1933 durch Veröffentlichung im Reichsanzeiger.
Bitte bedenken Sie, dass Ihnen für die Beschaffung von Urkunden, Übersetzungen und Beglaubigungen Kosten entstehen können.
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer mit Einbürgerungsanspruch (Anspruchseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung der Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an Ausländer ohne Einbürgerungsanspruch (Ermessenseinbürgerung)
- Einbürgerung; Beantragung für ehemalige Deutsche im Ausland
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