Ärztliche Erstversorgung für gesetzlich Unfallversicherte; Informationen zur Kostenübernahme

Sie müssen wegen eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer anerkannten Berufskrankheit ärztlich erstmalig behandelt werden? Dann kommt die gesetzliche Unfallversicherung für die Kosten auf.

Beschreibung

Haben Sie infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit einen Gesundheitsschaden erlitten, kommt die ärztliche Erstversorgung für Sie in Betracht. Diese erfolgt durch Ärztinnen und Ärzte. 
Ist wegen Art oder Schwere des Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine unfallmedizinische Behandlung notwendig, wird diese im Anschluss an die Erstversorgung erbracht. Die freie Arztwahl kann in Bezug auf die Unfallärztin oder den Unfallarzt eingeschränkt werden.
Die Kosten der ärztlichen Erstversorgung werden direkt von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.

Voraussetzungen
  • behandlungsbedürftiger Gesundheitsschaden infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit
  • Durchführung der Erstversorgung durch Ärztin oder Arzt
Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Für Sie zuständig

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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 10.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)