Heilmittel für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung der Kostenübernahme

Bei einem Arbeitsunfall oder einer anerkannten Berufskrankheit können Sie Belege für die Übernahme der Kosten von Heilmitteln in der gesetzlichen Unfallversicherung einreichen.

Beschreibung

Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernimmt die Kosten für die Versorgung mit Heilmitteln nach einem Arbeitsunfall, Wegeunfall oder bei einer anerkannten Berufskrankheit.

Heilmittel sind alle ärztlich verordneten Dienstleistungen, die einem Heilzweck dienen oder einen Heilerfolg sichern. Diese dürfen nur von entsprechend ausgebildeten Personen erbracht werden.

Hierzu gehören beispielsweise

  • Massagen,
  • Krankengymnastik,
  • sonstige physikalische Therapien,
  • Sprach und Beschäftigungstherapie.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ist hierfür von Ihnen kein Eigenanteil zu zahlen.

Voraussetzungen
  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall.
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit.
Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

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94104 Tittling

Postanschrift:
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94100 Tittling

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Montag: 8:00 12:00     
Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
Mittwoch: 8:00 12:00     
Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 10.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)