Häusliche Krankenpflege für gesetzlich Unfallversicherte; Beantragung

Sie erhalten von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse häusliche Krankenpflege, um einen Krankenhausaufenthalt zu ersetzen oder ihn abzukürzen.

Beschreibung

Sie erhalten häusliche Krankenpflege von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, wenn aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles oder einer anerkannten Berufskrankheit eine Krankenhausbehandlung notwendig, aber nicht ausführbar ist (zum Beispiel keine freien Klinikbetten). Sie können die häusliche Krankenpflege auch erhalten, wenn die Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt werden kann.

Ein Anspruch besteht nur,

  • wenn das Ziel der Heilbehandlung nicht gefährdet wird,
  • soweit es einer im Haushalt lebenden Person nicht zuzumuten ist, Sie in dem erforderlichen Umfang zu pflegen und zu versorgen und
  • wenn die häusliche Krankenpflege auch unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeitsgrundsätze angemessen und vertretbar ist.

Im Rahmen der häuslichen Krankenpflege können folgende Leistungen erbracht werden:

  • Grundpflege,
  • Behandlungspflege,
  • Hilfe im Haushalt, zum Beispiel zum Einkaufen, Kochen, Reinigen
  • Wenn Ihnen Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse keine Pflegekraft stellen kann oder von einer Pflegekraft abgesehen werden kann, werden Ihnen die Kosten für eine selbstbeschaffte Pflegekraft in angemessener Höhe erstattet.
Voraussetzungen
  • Sie haben einen behandlungsbedürftigen Gesundheitsschaden infolge eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder einer Berufskrankheit.
  • Die häusliche Krankenpflege ist unter Berücksichtigung der Zielsetzung für Sie medizinisch erforderlich und
  • es besteht keine Notwendigkeit für eine stationäre Behandlung.
Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Für Sie zuständig

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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 10.03.2025
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)