Grundsicherungsgeld; Beantragung für einmalige Leistungen

Wenn Ihnen in bestimmten Lebenssituationen das Geld für notwendige Anschaffungen fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.

Beschreibung

Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Grundsicherungsgeld für einmalige Leistungen beantragen. Situationen, in denen Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn Sie:

  • ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen
  • Möbel oder Haushaltsgeräte erstmals oder nach einer Scheidung oder Trennung neu anschaffen müssen
  • orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen
  • therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen

In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung, wie zum Beispiel Gutscheine, vom Jobcenter erhalten.

Wenden Sie sich an Ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung.

Voraussetzungen
  • Sie sind erwerbsfähig.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken.
Für Sie zuständig

Verwaltungsgemeinschaft Tittling

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Dienstag: 8:00 12:00      14:00 16:00
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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 23.08.2026
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)