Beamter/-in im Bundesdienst; Beantragung der Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation aus EU/EWR/Schweiz

Sie möchten als Beamtin oder Beamter im Bundesdienst in Deutschland tätig sein? Dann brauchen Sie die Befähigung für eine Laufbahn im Bundesdienst. Sie können Ihre ausländische Berufsqualifikation als Laufbahnbefähigung anerkennen lassen.

Beschreibung

Die Tätigkeit als Beamtin oder Beamter ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Damit Sie in Deutschland als Beamtin oder Beamter im Bundesdienst arbeiten können, brauchen Sie die Anerkennung.

Im Anerkennungsverfahren vergleicht das Bundesverwaltungsamt Ihre Qualifikation mit einem nach deutschem Laufbahnrecht erforderlichen Abschluss. Dabei prüft das Bundesverwaltungsamt die Gleichwertigkeit.

Hinweis: Für die Arbeit als Beamtin oder Beamter gibt es ein weiteres Verfahren. Dieses Verfahren heißt: Ernennung zur Beamtin oder zum Beamten. Mit einer erfolgreichen Anerkennung können Sie sich auf Beamtenstellen des Bundes bewerben.

Mit einer Berufsqualifikation aus einem Land der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz können Sie in Deutschland die Anerkennung beantragen. Sie müssen auch die Staatsangehörigkeit aus einem Land der EU, dem EWR oder der Schweiz haben.

Wenn Sie Staatsangehörige oder Staatsangehöriger eines Drittstaates sind, ist die Anerkennung nicht möglich. Drittstaaten sind alle Staaten, die nicht zur EU, dem EWR oder der Schweiz gehören. Den Antrag für das Verfahren können Sie auch aus dem Ausland stellen.

Voraussetzungen
  • Gleichwertigkeit Ihrer Berufsqualifikation
  • Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Staates der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
  • Ihre Berufsqualifikation muss aus einem Staat der EU, des EWR oder der Schweiz kommen. Oder: Ihre Berufsqualifikation wurde dort anerkannt und Sie haben dort drei Jahre lang in dem Beruf gearbeitet.
  • Die Berufsqualifikation ist in Ihrem Ausbildungsland nötig für die Arbeit im öffentlichen Dienst.
Kosten

Abgabe: 100 EUR

Für Sie zuständig

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Donnerstag: 8:00 12:00      14:00 17:00
Freitag: 8:00 12:00     
Stand: 17.11.2022
Bundesministerium des Innern (siehe BayernPortal)