Vorbereitungsdienst für Lehramt an öffentlichen Schulen; Anmeldung
Absolventen der Ersten Staatsprüfung müssen sich zum Vorbereitungsdienst für ein Lehramt an einer öffentlichen Schule anmelden.
Der Vorbereitungsdienst (Referendariat) ist die zweite Phase der Ausbildung für das Lehramt an Grundschulen, an Mittelschulen, an Realschulen, an Gymnasien, für Sonderpädagogik und an beruflichen Schulen sowie für Fach- und Förderlehrkräfte. Er dauert in der Regel 24 Monate und beginnt jeweils im September mit dem neuen Schuljahr, an Gymnasien und an beruflichen Schulen zusätzlich auch zum Halbjahr. Die Ausbildung umfasst folgende Elemente:
- Hospitationen in anderen Fächern und anderen Schulen
- Lehrversuche (Planung und Gestaltung einer Unterrichtseinheit)
- zusammenhängender Unterricht
- eigenverantwortlicher Unterricht
- Fachsitzungen zur Vermittlung der Inhalte der fachspezifischen Ausbildung
- Praktika und Übungen in geeigneten Fächern
- allgemeine Sitzungen/Seminarveranstaltungen zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte in Pädagogik, Psychologie, Schulrecht und Schulkunde sowie Grundfragen der staatsbürgerlichen Bildung
- Lehrgänge und Veranstaltungen mehrerer Studienseminare
Am Ende des Vorbereitungsdienstes steht die Ablegung der Zweiten Staatsprüfung für das jeweilige Lehramt und bei Bestehen derselben der Erwerb der Lehrbefähigung.
Eine der Voraussetzungen für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist eine in Bayern abgelegte und bestandene Erste Lehramtsprüfung (bzw. bei beruflichen Schulen auch ein Masterabschluss in Berufs- oder Wirtschaftspädagogik), eine im Rahmen eines Anerkennungsverfahren anerkannte Vorbildung, die in einem anderen Bundesland zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt berechtigt oder eine erfolgreiche Bewerbung auf eine gegebenenfalls ausgeschriebene Sondermaßnahme.
- Ordnung der Zweiten Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen (Lehramtsprüfungsordnung II – LPO II)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS)
- Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an beruflichen Schulen (ZALBV)
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