Aus der Sitzung des Marktgemeinderates Tittling vom 09.01.2025
1.Gasthof Zur Post, Vorstellung Siegerplanung Wettbewerb Kultur- und Bürgerzentrum siehe eigenen Bericht
2.Generalsanierung Grund- und Mittelschule Tittling; Mensaanbau sowie damit verbunden Umbau im Bestand (BA 6);
Förderantrag – Beratung über die Höhe des Eigenanteils des Marktes Tittling
Sachverhaltsdarstellung sowie ggf. Beschlussfassung
In der Sitzung am 23.04.2024 genehmigte der Marktgemeinderat die Kostenberechnung von 769.920,39 € brutto, die Durchführung der Maßnahme und die Förderantragstellung nach FAG+15. Beantragt wurden folgende Fördermittel: Neubau Mensa höchstmöglich 260.000,00 €, Bestandsmensa 70.000,00 € und für den Ausbau Ganztag 180.000,00 €. Das ergab einen Eigenanteil für den Markt Tittling 259.920,39 € (Antrag vom 30.04.2024).
Am 11.10.2024 teilte die Regierung von Niederbayern mit, dass die gesamte Maßnahme, nach aktueller Aktenlage und Rechtsstand, voraussichtlich nur mit 261.000,00 € gefördert werden kann. Die Baumaßnahmen im Altbestand der Mensa können nicht gefördert werden, da diese bereits in der Schulsanierung bei der Förderung berücksichtigt wurden. Um das Antragsverfahren fortführen zu können, müsste der Markt Tittling den Finanzierungsplan aktualisieren und darin einen Eigenanteil von 508.920,39 € bestätigen. Daraufhin bat der Markt Tittling mit Änderungsantrag vom Nov. 2024 die Regierung von Niederbayern den Sachverhalt nochmals zu prüfen.
Am 05.12.2024 teilte die Regierung von Niederbayern mit, dass die Förderung nun wie folgt aussehen könnte: Neubau Mensa: FAG+15 ca. 261.000 €, Bestand Mensa: FAG+15 0 €, Ausbau Ganztag: pro Platz-Pauschale ca. 100.900 €, Ausstattungskosten (Tische+Stühle) ca. 4.800 €. Das ergibt eine voraussichtliche Förderung von ca. 366.700,00 €. Voraussichtlicher Eigenanteil Markt Tittling jetzt ca. 403.220,39 €.
Im Gremium herrscht teilweise Unmut über den nunmehr doch sehr hohen Eigenanteil des Marktes Tittling. Es findet eine lebhafte Diskussion statt.
Nach ausführlicher Beratung und Aussprache stimmt der Marktgemeinderat dem erhöhten Eigenfinanzierungsanteil (gegenüber Antrag vom 30.04.2024) des Marktes Tittling in Höhe von 403.300,00 € brutto zu. Der geänderte Finanzierungsplan kann der Regierung von Niederbayern (Förderstelle) vorgelegt werden. (14 : 2)
3.Kindergartenwesen;
Trägervereinbarung; Neue Nutzungsvereinbarungen
Sachverhaltsdarstellung, Beratung über die weitere Vorgehensweise sowie ggf. Beschlussfassung
Der Caritasverband Passau hat für alle Kindergärten neue Nutzungsvereinbarungen erarbeitet und diese den Kommunen übersandt. Sie wurden bereits vom Landratsamt/Rechtsaufsichtsbehörde geprüft. Aktuell liegen die Nutzungsvereinbarungen beim Bayerischen Gemeindetag zur Prüfung.
Bevor eine Vorstellung der Vereinbarungen erfolgt, benötigt der Caritasverband hinsichtlich der Wirtschafts- und Investitionspläne 2025 eine Entscheidung der Gemeinden, ob die neuen Nutzungsvereinbarungen für das kommende Jahr Anwendung finden.
Damit die Haushaltsplanungen des Marktes Tittling fortschreiten und die Zahlen aus den Plänen des Caritasverbandes mit eingeplant werden können, wurde seitens der Verwaltung empfohlen, für das Jahr 2025 die bestehende Nutzungsvereinbarung weiter laufen zu lassen. Nach Vorliegen der Stellungnahme des Bayerische Gemeindetages ist erneut über die Vereinbarungen zu beraten.
Der Marktgemeinderat beschließt für das Jahr 2025 die aktuellen Nutzungsvereinbarungen für beide Kindergärten fortlaufen zu lassen. (16 : 0)