Aus der letzten Sitzung des Marktgemeinderates Tittling vom 10.09.2024
Aus dem öffentlichen Teil der letzten Sitzung des Marktgemeinderates Tittling vom 10.09.2024:
Bauangelegenheiten
· Zum Bauantrag „Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage in Loizersdorf“ wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
· Die Bauvoranfrage „Bau einer Garage oder Carport (aus Holz) für 2 Stellplätze Am Geiersberg in Rothau“ wurde ebenfalls positiv gesehen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
· Zum Bauantrag „Regenwasserableitung Betriebsgelände Dämmstoffwerke in Hörmannsdorf; Errichtung eines Regenklärbeckens und eines Regenrückhaltebeckens in Erdbauweise“ wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Haushaltsrecht/Bewirtschaftung von Haushaltsmittel;
Umfang der Bewirtschaftungsbefugnis für den 1. Bürgermeister im Einzelfall für die Kindergartenbaumaßnahme St. Elisabeth Tittling (Generalsanierung)
Da im Laufe der Bauphase über mehrere Jahre eine Vielzahl von Vergaben, z. B. Gutachteraufträge, Nachträge bei Gewerken, Interimsmaßnahmen usw. anfallen, ist oftmals ein schnelles Handeln notwendig. Deshalb sollte die Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters für die Kindergartenbaumaßnahme St. Elisabeth Tittling erhöht werden. Vergaben im Bauablauf können terminrelevant sein. Nach Erfahrung des Projektsteuerers BPM ist eine Summe von 50.000 € brutto ausreichend.
Der Marktgemeinderat beschließt, die Bewirtschaftungsbefugnis des 1. Bürgermeisters für die Kindergartenbaumaßnahme St. Elisabeth Tittling auf 50.000 € brutto zu erhöhen. 13:0
Umrüstung Straßenbeleuchtung 2024 und 2025
Für das Jahr 2024 wären die Marktplatzleuchten (Einbau LED-Kit) und die Castorleuchten, Lehner Vierkantleuchten, Hess Osloleuchten (Einbau LED-Retrofit) vorgesehen. Insgesamt handelt es sich um 126 Straßenlaternen mit Gesamtkosten brutto rund 27.600 € (Stromeinsparung ca. 63 %), Amortisation 2,3 Jahre bei Strompreis netto 47 ct/kWh. Dies entspricht einer Kosteneinsparung von rund 12.150 € brutto pro Jahr. Eine staatl. Förderung gibt es hier leider nicht.
Für das Jahr 2025 wären dann die restlichen 180 Pilzleuchten vorgesehen. Das bisherige Leuchtmittel TC-TEL wird aus Gründen des Klimaschutzes käuflich demnächst nicht mehr erhältlich sein, Restbestände sind noch am Lager der Fa. Bayernwerk. Die gesamte Straßenlaterne (Fundament, Mast und Lampenkopf) ist jeweils rund 60 Jahre alt. Hier wird ein neuer LED-Lampenkopf empfohlen. Diese Maßnahmen würden auch staatlich gefördert. In der Oktobersitzung 2024 des Marktgemeinderates würde Herr Bloier, Bayernwerk, die MGR-Mitglieder ausführlich zu den möglichen Varianten der Lampenköpfe, Gesamtkosten, Förderung und Amortisation informieren. Nach aktuellen Infos sollen sich die Gesamtkosten zwischen 110.000 € bzw. 73.000 € brutto belaufen. Der Fördersatz soll ca. 25 % betragen.
Nach Beratung und Aussprache beschließt der Marktgemeinderat, im Jahr 2024 den Leuchtmitteltausch (insges. 126 Straßenlaternen) bei den Leuchten am Marktplatz (Einbau LED-Kit) und den Castorleuchten, Lehner Vierkantleuchten, Hess Osloleuchten (Einbau LED-Retrofit) zum Bruttoendpreis von ca. 27.600 € durchführen zu lassen.
Mit der angedachten Maßnahmenplanung für 2025 besteht soweit Einverständnis. Die Sachverhaltsdarstellung durch Herrn Bloier, die Beratung und Abstimmung soll hierfür in der Sitzung im Oktober 2024 erfolgen.
Vereinsförderung;
· Vereinsförderung bei Jubiläen; Änderungsbeschluss
Der ursprüngliche Beschluss des Marktgemeinderates vom 14.06.2010 über die Richtlinien für die gemeindlichen Zuwendungen bei Jubiläen von Vereinen und Organisationen soll überarbeitet werden.
Nach Beratung und Aussprache beschließt der Marktgemeinderat, dass örtliche Vereine und Organisationen bei Bestandsjubiläen im Takt von 25 Jahren (25, 50, 75, …) eine gemeindliche Zuwendung i. H. v. 10,00 € je Jubiläumsjahr (d. h. 250,00 €, 500,00 €, 750,00 €, …) erhalten. Voraussetzungen für die Förderung sind eine Vereinssatzung mit jährlicher Jahreshauptversammlung und aktive Vereinstätigkeit. 13 : 0
· Antrag des FC Tittling e.V.; Renovierung Erdgeschoss Vereinsheim in Hötzendorf
Die Sportanlage im Sportzentrum Hötzendorf wurde Ende der 1970er Jahre vom Markt Tittling errichtet und befindet sich in dessen Eigentum. Per Benutzungsvertrag (Verlängerung, Marktgemeinderatsbeschluss vom 10.03.2020) wird die Sportanlage dem FC Tittling e. V. zur Nutzung mit Rechten und Pflichten bis 2050 überlassen. Betriebskosten für die Bewirtschaftung hat der Nutzer zu tragen. Bauliche Veränderungen, Umgestaltungen usw. sind mit dem Markt Tittling im Vorfeld zu besprechen und bedürfen dessen Genehmigung. Am 13.08.2024 hat der FC Tittling einen Antrag auf Kostenübernahme für die Renovierung des Erdgeschosses im Vereinsheim gestellt. Der Antrag wird den Mitgliedern des Marktgemeinderates zur Kenntnis gebracht. Die Renovierungskosten für das Material belaufen sich auf ca. 45.000 € bis 50.000 € brutto. Bis auf den Umbau der Sanitäranlagen sollen alle Arbeiten in Eigenleistung durchgeführt werden. Die Maßnahme sollte von Mitte Nov. 2024 bis Mitte Febr. 2025 in der Spielpause durchgeführt werden. In einem Vorgespräch zwischen Bürgermeister, Verwaltung und den Vereinsvorständen wurde die geplante Maßnahme erörtert.
Bei der Aufstellung des gemeindlichen Haushaltsplans 2024 waren dem Markt Tittling diese Umbaumaßnahmen nicht bekannt. Demnach wurde bei dem „Sparhaushalt“ 2024 auch kein Haushaltsansatz gebildet. Für 2024 stehen keine Finanzmittel zur Verfügung.
Es wäre aber möglich bzw. auch denkbar, dass der FC Tittling mit den bereits vorliegenden Angeboten die Maßnahme durchführt und vorfinanziert. Der Markt Tittling müsste dann die Ausgaben/den Zuschuss im Haushalt 2025 einplanen und könnte dem Verein im Sommer 2025 einen Zuschuss gewähren.
Nach Beratung und Aussprache genehmigt der Marktgemeinderat die geplanten Umbaumaßnahmen mit Abwicklung der Ausgaberechnungen über den FC Tittling.
Der Markt Tittling kann derzeit noch nicht abschließend über die Höhe eines Zuschusses entscheiden, da die Haushaltsplanungen für 2025 noch offen sind und die gesamte wirtschaftliche Situation zu betrachten ist. Über die Höhe der Gewährung eines Zuschusses wird im Winter 2024/Frühjahr 2025 in einer Marktgemeinderatssitzung entschieden. 13:0
Berichte des Bürgermeisters;
· Die Firma UGG (Unsere grüne Glasfaser) hat einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau im Markt Tittling geprüft und dem Markt Tittling im Nachgang ein Absageschreiben wegen Unwirtschaftlichkeit übersandt.
· Bezüglich der Generalsanierung des Kindergartens „St. Elisabeth“ Tittling in der Erlenstraße hat am 29.07.2024 der Start-Jour-Fixe mit allen Beteiligten (Architekten, Nebenplanern, Projektsteuerer) stattgefunden. Der nächste Kindergarten-Jour-Fixe ist für 18.09.2024 anberaumt.
· Für den Mensaanbau in der Grund- und Mittelschule ist die Baugenehmigung eingetroffen.
· Auf den Architektenwettbewerb (mit VgV) Nachfolgenutzung „Gasthof Zur Post“ Ende Juli wird noch einmal näher eingegangen. Hier werden in der nächsten Zeit noch die Verhandlungsgespräche geführt werden. Abstimmung mit Herrn Oberpriller erfolgt.
· Für das Baugebiet „Loizersdorf, Hafnerfeld“ wurde der Sanierungsbericht von Frau Stadler (Sachverständige) fertiggestellt und den Fachstellen zur Prüfung und daraus folgend auch Entlassung aus dem Altlastenkataster vorgelegt.
· Der Bürgermeister dankt allen Beteiligten, die an der Ausrichtung und Durchführung des sehr erfolgreichen Tittlinger Volksfestes 2024 mitgewirkt haben.
· Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates im Oktober muss auf Dienstag, 22.10.2024 verschoben werden.
· Dank geht an die Verantwortlichen Organisatioren das Tittlinger Ferienprogramm 2024. Mit 47 Veranstaltungen war es wieder ein großer Erfolg.